Unterlagen Zulassungsprüfung 2026/27
Termine Zulassungsprüfung 2026/27
Mittwoch, 28.01.2026
Letzter Termin für die Anmeldung
Mittwoch, 25.02.2026
Letzter Termin für das Hochladen der Arbeiten lt technischem Informationsblatt
Montag, 4.05.2026
Voraussichtlicher Termin für die Bekanntgabe des Ergebnisses des 1. Prüfungsteiles
Die Termine für die weiteren Prüfungsteile (2 bis 4, die voraussichtlich im Mai stattfinden) sind ab Mitte März 2026 auf unserer Homepage https://www.filmakademie.wien/de abrufbar!
Anmeldung
Die Anmeldung zur Zulassungsprüfung kann nur unter
folgenden Bedingungen erfolgen:
Bitte legen Sie zunächst einen Bewerber/innen-Account an.
Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzerklärung
zur Kenntnis.
Nach Anlegen des Bewerber/innen Accounts führen Sie dann die Anmeldung zur Zulassungsprüfung mit dem Link Anmeldung zur Zulassungsprüfung durch.
Diese Anmeldung kann vom 08.12.2025 bis allerspätestens 28.01.2026 (23.59 Uhr) online mit folgenden Unterlagen durchgeführt werden:
- Fragebogen
- Foto der Aufnahmewerberin/des Aufnahmewerbers (nicht
verpflichtend)
Wenn diese Anmeldung erfolgreich durchgeführt ist (Sie sehen im Bewerber*innenaccout auf Ihrem Status, ob die Bewerbung/Anmeldung auf ok gesetzt ist), dann können Sie die Unterlagen (gelösten Aufgaben) für die Zulassungsprüfung lt. beiliegendem technischen Informationsblatt für die Prüfungskommission zur Verfügung stellen (hochladen).
Die Bewerbung kann nur akzeptiert werden, wenn rechtzeitig die Online-Anmeldung erfolgt und die Lösungen der gestellten Aufgaben vollständig bis spätestens 25. Februar 2026 hochgeladen sind.
Bitte keine handschriftlichen Angaben zu den Arbeiten und
Formularen (wie z.B. Fragebogen).
Erfordernisse für den 3. Prüfungsteil
Die Kandidatinnen und Kandidaten haben eine Videokamera für einen kurzen Dreh bereit zu halten. Zudem müssen Sie über eine Möglichkeit verfügen, einen kurzen Film zu schneiden.
Allgemeine Informationen
Die Zulassungsprüfung besteht aus 4 Prüfungsteilen:
1.) Der erste Prüfungsteil besteht aus der Beurteilung der eingereichten Arbeiten. Die positive Beurteilung des 1. Prüfungsteiles berechtigt zur Zulassung zum 2. Prüfungsteil.
2.) Der zweite Prüfungsteil besteht aus der mündlichen Befragung. Die positive Beurteilung des 2. Prüfungsteiles berechtigt zur Zulassung zum 3. Prüfungsteil.
3.) Der dritte Prüfungsteil besteht aus den schriftlichen und praktischen Arbeiten sowie deren Präsentation. Die positive Beurteilung des 3. Prüfungsteiles berechtigt zur Zulassung zum 4. Prüfungsteil.
4.) Der vierte Prüfungsteil besteht aus der mündlichen Befragung in allen 5 zentralen künstlerischen Fächern und zu den im dritten Prüfungsteil absolvierten Arbeiten.